
Am 2.5.2025 hat die zu diesem Zeitpunkt noch amtierende Innenministerin Nancy Faeser bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ab sofort die AfD insgesamt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ einstuft. Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen kann. Das BfV hat zur Begründung dieser Einstufung ein über 1000seitiges Gutachten verfasst, das sie allerdings zunächst nicht veröffentlicht.
Die AfD hat gegen diese Einstufung Klage eingereicht, Allerdings ist die AfD gerichtlich bestätigt bereits ein „rechtsextremer Verdachtsfall“ und wird in einzelnen Bundesländern als „gesichert rechtsextrem“ geführt. Auch ihr inzwischen aufgelöster Jugendverband „Junge Alternative“ gilt als „gesichert rechtsextrem“. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Landesverband ausdrücklich hinter die „Junge Alternative“ gestellt. Die „Junge Alternative“ wurde ohne Übergang schlicht durch eine neue Organisation „Junge Patrioten“ ersetzt, die nicht minder extremistisch auftritt.
Aus unserer Sicht ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz ein klares Warnsignal an die Regierenden: Hier gibt es klare Hinweise darauf, dass die AfD rechtsextremistisch und eindeutig verfassungsfeindlich agiert. Wer jetzt nicht bereit ist, gegen diese Partei alle Mittel einzusetzen, die unser Grundgesetz für diesen Fall vorsieht, macht sich mitschuldig am Verfall von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Deshalb unser erneuter Aufruf:
Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die demokratischen Parteien angehören, den deutschen Bundesrat und die Bundesregierung dazu auf, einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit gemäß Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz, mindestens aber auf Entzug aller staatlichen Mittel gemäß Art. 21 Abs. 3 GG und § 46a BVerfGG gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beschließen und zu stellen.
Was aus unserer Sicht für ein Verbot spricht (für ausführliche Begründung Überschriften anklicken):
Die AfD ist rechtsextrem und verfassungsfeindlich
Die AfD war bereits gerichtlich bestätigt bundesweit als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft worden. Ihre Jugendorganisation Junge Alternative sowie mehrere Landesverbände sind durch die Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden. Die AfD hat bisher in keinem Fall gerichtlich eine Rücknahme der Einstufungen erreicht. Der Bundesvorstand der AfD weigert sich beharrlich, sich von rechtsextremen Aktivitäten und Aussagen inhaltlich zu distanzieren und effektiv dagegen vorzugehen.
Die AfD regiert bereits mit, indem sie Themen bestimmt
Gegen ein Verbotsverfahren wurde argumentiert, man müsse die AfD inhaltlich stellen und die Menschen durch bessere Politik von einer Wahl der AfD abbringen. Das ist bisher nicht gelungen. Sie setzt Themen und die Auseinandersetzung damit normalisiert ihre Positionen. Die AfD wächst weiter und gewinnt zunehmenden Einfluss in Parlamenten und Behörden, ohne auch nur Millimeter von verfassungsfeindlichen Positionen abzuweichen. Gerade dort, wo konservative Politik versucht hat, durch größtmögliche Annäherung an migrationsfeindliche und gesellschaftlich rückschrittliche Positionen der AfD Stimmen „abzukaufen“, gewinnt sie zusätzliche Mandate in Landes- und Kommunalparlamenten. Auch im vermeintlich demokratiegefestigten Westen nimmt ihr Rückhalt in der Bevölkerung weiter zu.
Zurückhaltung wegen bevorstehender Wahlen hat sich nicht bewährt
Ein Verbotsverfahren wurde 2024 auch mit dem Argument zurückgestellt, es könnte die Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg dahingehend nachteilig beeinflussen, dass die AfD eine Opferrolle einnimmt und so zusätzliche Stimmen aus Trotz oder Solidarität gewinnt. Die Wahlergebnisse auch der Bundestagswahl zeigen, dass die AfD auch ohne Vorliegen eines Verbotsantrags ihr Potenzial weitgehend ausschöpfen konnte. Sie stellt sich ohnehin als einziger Gegenpol der „Kartellparteien“ dar. In Thüringen verfügt sie jetzt sogar über eine Sperrminorität, in Sachsen feht ihr dazu nur noch 1 Sitz. Bei der Bundestagswahl hat sie in allen Ost-Bundesländern den höchsten Zweitstimmenanteil (bis 38%) und so gut wie alle Direktmandate gewonnen. Es ist nicht belegbar, dass der Verzicht auf ein Verbotsverfahren ihr Ergebnis verschlechtert hat. Und wenn: Aktuell stehen erst im März 2026 die nächsten Landtagswahlen bevor, der Zeitpunkt jetzt ist also optimal.
Demokratie muss sich wehren, solange es noch geht
Gegen ein Verbotsverfahren wird auch argumentiert, man könne nicht eine Partei mit so hohen Wahlergebnissen verbieten. Es wäre undemokratisch, einer so großen Zahl von Wähler*innen Verfassungsfeindlichkeit zu attestieren. Das widerspricht aber der historischen Erfahrung, die zu der Regelung des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz geführt hat und beispielsweise auch der „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 Absatz 3 GG zugrundeliegt. Den Kern der Grundrechte, die demokratischen und sozialstaatlichen Grundgedanken, sowie die republikanisch-parlamentarische Staatsform, wie sie in den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes festgelegt sind, dürfte nicht einmal eine verfassungsändernde Mehrheit des Bundestages antasten. Warum sollten dann Aktivitäten einer Partei hingenommen werden, die genau dies anstrebt, selbst wenn sie dafür schon eine relativ hohe Zustimmung erreicht hat? Im Gegenteil: es wäre ein sträfliches Versäumnis, das Instrument des Parteiverbots nicht zu nutzen und es wird immer dringlicher, je größer der Rückhalt verfassungsfeindlicher Bestrebungen wird, um eine Wiederholung der vollständigen Auflösung der Demokratie durch eine zu allem bereite Partei zu verhindern. Je größer die Macht der AfD wird, um so schwächer werden die Instrumente des Rechtsstaats.
Was ist, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Verbot ablehnt?
Selbst wenn ein Verbotsverfahren mit welcher Begründung auch immer scheitern würde, könnte das Bundesverfassungsgericht die verfassungswidrigen Positionen und demokratiegefährdenden Aktionen der AfD nicht ignorieren. Das aktuelle Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz liefert dafür weitere Belege. Auch wenn es am Ende zu keinem Verbot kommt: Dass ein Verfahren zur Rechtfertigung der verfassungsfeindlichen Ziele der AfD führt, ist nicht zu erwarten.
