Offener Brief an die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

Antrag zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD jetzt im Bundesrat vorantreiben!

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

Demokratie in Deutschland ist über Generationen hart erkämpft worden und immer wieder Gefahren und Rückschlägen ausgesetzt, gerade in diesem Bundesland. Der beständige Aufstieg der Alternative für Deutschland (AfD) bereitet uns größte Sorgen, daneben sind im rechtsextremen Spektrum die NPD/Heimat, der III.Weg und diverse kleine Gruppierungen weiterhin aktiv und finden bei einem kleinen, aber doch besorgniserregenden Teil der Jugendlichen im Land zunehmend Anklang. Der Aufstieg der AfD hat diese Gruppen eher gestärkt als geschwächt, die mit der AfD verbundene Normalisierung menschenfeindlicher und rassistischer Positionen bringt auch gewaltorientierten rechtsextremen Gruppen scheinbare Legitimation und senkt die Schwelle für teils gewalttätige Übergriffe.

Die AfD selbst wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt als „rechtsextremer Verdachtsfall“ und in mehreren Bundesländern als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft. Im Gutachten für die bundesweite Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ werden auch AfD-Mitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern namentlich genannt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass eine Partei, die als insgesamt rechtsextrem eingestuft wird, dies nur in Mecklenburg-Vorpommern nicht wäre.

Verbindungen zwischen rechtsextremen Organisationen und der AfD in Mecklenburg-Vorpommern sind vielfach nachgewiesen. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der AfD hat noch nach dem Beschluss der Bundespartei, die gesichert rechtsextreme „Junge Alternative“ aufzulösen, dieser seine Solidarität versichert. An mehreren Orten fanden gemeinsame Veranstaltungen mit Mitgliedern der Identitären Bewegung und führenden AfD-Funktionären statt. Ein ehemals führendes Mitglied der identitären Bewegung ist Mitarbeiter des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag. Zum Gründer des inzwischen aufgelösten Instituts für Staatspolitik, Götz Kubitschek, bestehen enge Beziehungen, die sich in Einladungen zu Veranstaltungen widerspiegeln.

Dennoch hat die AfD in Umfragen für Mecklenburg-Vorpommern zuletzt Werte weit über 30% erreicht. Alle unsere Bemühungen, alle Projekte für Demokratie, alle Demonstrationen gegen Rechtsextremismus, alle Beteiligungsangebote haben das nicht zu verhindern vermocht. Das belegt nicht deren Wirkungslosigkeit, aber es genügt eben nicht. Viele Menschen verstehen nach wie vor nicht, was die Verfassungswidrigkeit der AfD ausmacht, und lassen sich von der mit riesigem Aufwand betriebenen AfD-Propaganda einfangen. Zu der ohnehin verunsichernden Multikrise gesellen sich lange aufgestauter Missmut über Regierungspolitiken und von interessierter Seite auch aus dem Ausland geförderte und betriebene Hetze und Desinformation in den „sozialen“ Netzwerken.

Wir müssen uns eingestehen, dass wir gegen all das noch keine wirksamen Rezepte haben bzw. das, was wir wissen, nicht konsequent genug in Handeln umgesetzt haben. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist nur eine, aber eine immer dringlicher werdende Handlungsoption. Wenn die lange beschworene Widerstandskraft der Demokratie schwindet, wenn sie in allen Gesellschaftsbereichen von rechtsextremer Ideologie unterwandert wird, ist es umso dringender, die Mittel der wehrhaften Demokratie in Anwendung zu bringen. Der Artikel 21 des Grundgesetzes ist keine Kann-Bestimmung, sondern eine Feststellung. Absatz 2 lautet:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und in der Folge der Erlass eines Betätigungsverbots obliegen dem Bundesverfassungsgericht. Diese Prüfung zu veranlassen, ist aus guten Gründen drei Verfassungsorganen, dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung, unabhängig voneinander möglich, ohne dass eins der anderen dem widersprechen kann. Denn in der gegenwärtigen Konstellation erleben wir, dass weder eine Mehrheit des Bundestags noch die Bundesregierung bereit sind, einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht voranzutreiben. Unsere Hoffnung liegt nun auf dem Bundesrat, in dem noch eine Mehrheit dafür möglich ist. Der Bundesparteitag Ihrer Partei hat kürzlich einstimmig beschlossen, sich für eine Bund-Länder-Kommission einzusetzen, die ab sofort einen Verbotsantrag vorbereitet. Dagegen hat die Innenministerkonferenz sich nicht bereitgefunden, einen Verbotsantrag zur Aufgabe der länderübergreifenden Zusammenarbeit zu machen, mit dem Argument, es müsse zunächst verwaltungsgerichtlich über den Widerspruch der AfD gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ durch den Bundesverfassungsschutz entschieden werden. Dadurch läuft aber auch hier die Zeit davon. Nach den drei anstehenden Landtagswahlen im Jahr 2026 könnte die letzte Chance, im Bundesrat eine Mehrheit für einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu bekommen, auf lange Zeit verloren sein.

Wir fordern Sie deshalb auf:

  • Bitte erklären Sie öffentlich unmissverständlich, dass Sie eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht für dringend erforderlich und erfolgversprechend halten. Ihre klare Haltung hilft auch anderen, sich klar zu positionieren.
  • Bitte treten Sie im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung entschieden für die sofortige Einsetzung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Antrags zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht ein.
  • Bitte veranlassen Sie auch Innenminister Pegel, seine bisher zögernde Haltung zu einem Antrag zu überdenken und entsprechend dem IMK-Beschluss die beamtenrechtliche und waffenrechtliche Würdigung von Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen und Parteien zu überprüfen und dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial anzupassen.

Viele von uns engagieren sich seit vielen Jahren gegen die Ausbreitung des Rechtsextremismus und für die Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Für uns ist selbstverständlich, dass ein Parteiverbot kein hinreichendes Mittel ist, Rassismus und Chauvinismus aus den Köpfen zu bekommen. Aber wir halten den Einsatz dieses Instruments für notwendig, um mindestens ihre Strukturen und Finanzen zu schwächen, den parlamentarischen Einfluss von Rechtsextremisten möglichst auszuschalten und auch, um mit der Autorität des höchsten Gerichtes den Menschen im Land deutlich zu machen, wo tatsächlich die Verfassung Grenzen setzt, die auch durch hohen demographischen Zuspruch und sogar parlamentarische Mehrheiten nicht überschritten werden dürfen. Dies wäre ein Gewinn auch dann, wenn es nicht zu einem Verbot der AfD käme.

Wir wissen auch, dass ein Verbotsverfahren Jahre beanspruchen kann. Um so wichtiger ist es nicht länger zu zögern. Wir können zumindest zeigen, dass wir es ernst damit meinen. Unabhängig von einem Verbotsverfahren gilt es darüber hinaus, die Widerstandskraft der Demokratie zu stärken. Nicht weniger, sondern mehr Demokratie stärkt die Glaubwürdigkeit des demokratischen Systems und kann dem trotzigen „dann eben rechtsextrem“ entgegenwirken. Wir brauchen

  • mehr niedrigschwellige und verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten vor allem in den Kommunen in neuen Formaten, z.B Bürgerräten und Jugendparlamenten.
  • die Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen, in denen Demokratie gelebte Praxis ist, durch Demokratiebildung für Vereine, Jugendorganisationen, Fachverbände etc.
  • Demokratiebildung und gelebte Demokratie in KiTas, Schulen und Horten vom Anfang an. Keine Scheinbeteiligung, sondern wirkliche, dem jeweiligen Alter entsprechende Mitentscheidung stärkt das Erleben von Selbstwirksamkeit und das Verständnis für demokratische Aushandlungsprozesse und macht weniger anfällig für populistische Scheinlösungen.
  • Förderung und unbedingte Einforderung des Respekts für jeden einzelnen Menschen unabhängig von seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, Genus und anderen Gruppenzuschreibungen, der sich auch in Regierungspolitik und Verwaltungshandeln erkennbar widerspiegeln muss. 
  • Nicht zuletzt hilft eine Politik, die der zunehmenden sozialen und wirtschaftlichen Spaltung in Arm und Reich, aufstiegsorientiert und entmutigt, deutsch und nichtdeutsch entgegenwirkt, dem Extremismus den Nährboden zu entziehen.

Auch hier gilt es, sich vom gegenwärtigen Mainstream nicht entmutigen und schon gar nicht leiten zu lassen. Es hilft nichts, den Antidemokraten etwa bei der Migrationspolitik, bei der Klimapolitik oder beim Umgang mit Diversität nachzugeben. Im Gegenteil: Wir müssen den Beweis antreten, dass Demokratie und Zusammenhalt in Vielfalt auch für die Menschen, die ihr Heil jetzt noch in der rechtsextremen Realitätsverleugnung suchen, das bessere, menschlichere und auch erfolgreichere und Zukunft versprechende Konzept ist. Wer Demokratie retten will, muss sie in allen Lebensbereichen glaubwürdig praktizieren, politische Prozesse verständlich machen und mehr Beteiligung und Selbstwirksamkeit ermöglichen. Auch dafür wünschen wir uns Ihre Unterstützung und aktive Regierungspolitik.

Die Mittel der wehrhaften Demokratie und der Aufbau einer widerstandsfähigen, emanzipierenden Demokratie sind zwei Gleise, die dasselbe Ziel haben: Demokratie glaubwürdig und zukunftsfähig zu erhalten und Extremisten und Autokraten dahin zu verweisen, wo sie schon lange hingehören: in eine dauerhaft überwundene Vergangenheit.

Diesen offenen Brief senden wir zugleich an die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Landtag und die Landespresse. Wir würden uns über eine – gern ebenso öffentliche – Stellungnahme von Ihrer Seite sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwerin für ALLE

Beschlossen vom Netzwerktreffen am 26.9.2025.

Unterschriftenliste zum Download: Download UnterschriftenlisteOffenerBrief.pdf