Man kann darüber sicher verschiedener Meinung sein, ob ein AfD-Verbot angebracht ist und berechtigt wäre. Aber die Instanz, die das prüft und entscheidet, ist nach unserem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht. Dass ein Verbot geprüft wird, kann nur vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Abgeordnete des Bundestags von CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN haben jetzt einen solchen Antrag vorgelegt, den der Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließen muss.
Wir möchten euch Gelegenheit geben, diesem Antrag durch eure Unterstützung mehr Nachdruck zu verleihen. Deshalb haben wir einen Aufruf formuliert, für den ihr eure Unterschrift geben könnt. Wir veröffentlichen nur euren Namen (und was ihr im Namensfeld ggf. zusätzlich angebt) und eure Postleitzahl und teilen sie noch vor der Behandlung des Antrags den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag mit.
