Der Islamische Bund, eine von zwei muslimischen Gemeinden in Schwerin, sucht Räume. Einen Platz für das gemeinsame Gebet, für das Gemeindeleben, für Kontakt mit der Öffentlichkeit. Ein solcher Ort heißt auch Moschee. In einem Staat, in dem Religionsfreiheit ein Grundrecht ist, kein Problem, sollte man meinen. Aber die AfD sieht das anders. Das Aktionsbündnis „Schwerin für ALLE“ setzt sich mit einer Postkartenaktion dafür ein, die Religionsfreiheit in Schwerin zu bewahren. Ein Bürgerentscheid, der im Kern gegen die religiöse Betätigung von Muslimen in Schwerin gerichtet ist, wäre ein Verstoß gegen ein Menschenrecht.
„Assalam“, also „Frieden“, nennt die Gemeinde ihre Moschee, die bisher mehr symbolisch aus der Nutzung einer Turnhalle für das Freitagsgebet besteht. Die Gemeinde des Islamischen Bunds ist stark gewachsen, vor allem durch Geflüchtete aus Syrien. Die haben nicht viel Geld, deshalb darf es nicht teuer werden. Die Schweriner Stadtvertretung hatte schon im Jahr 2014 die Oberbürgermeisterin aufgefordert, den Islamischen Bund bei der Suche nach geeigneten Objekten zu unterstützen. Im Februar bewarb man sich um die Folgenutzung einer leerstehende Kaufhalle im Besitz der Stadt am äußersten Rand des Stadtteils „Mueßer Holz“. Im Oktober wies die Stadtvertretung einen Antrag der AfD zurück, der forderte, „dem Islamischen Bund keine städtischen Gundstücke oder Liegenschaften zu verkaufen“, und ansonsten den Auftrag aus dem Jahr 2014 für erledigt erklären wollte. Jetzt fordert die AfD einen Bürgerentscheid über diesen Antrag.
Zweifellos hat die Stadtvertretung als höchstes Gremium der Stadtverwaltung das Recht zu entscheiden, wem Grundstücke und Liegenschaften aus städtischem Besitz verkauft werden. Hier wird aber ein Grundsatzbeschluss verlangt, der den Islamischen Bund e.V. ohne Angabe von Gründen von jedem Grund- und Liegenschaftserwerb aus dem Eigentum der Stadt ausschließt. Den Grund dafür liefert die AfD auf der Straße: „Moschee Nee“, „keine Islamisierung von Schwerin“, Bürgerentscheid „gegen einen Moscheebau in Schwerin“ heißt es auf den Transparenten. Ziel des Beschlusses ist es, die Entstehung einer Moschee in Schwerin mit aller Kraft zu be-, möglichst zu verhindern. Damit wäre ein solcher Beschluss offen gegen das in Artikel 4 des Grundgesetzes verbriefte Grundrecht der Religionsfreiheit gerichtet und nach unserer Auffassung deshalb unhaltbar.

Unsere Postkarte zeigt eine Krippe in einem leeren Stall. Welchen Sinn hätte Weihnachten ohne Menschen, die sich in der Hoffnung auf eine friedliche Erneuerung der Welt zusammenfinden? Kirchen und Gemeindezentren sind selbst im Osten, wo Christen eine Minderheit sind, eine Selbstverständlichkeit, und sie sind zu Weihnachten voll, weil viele Menschen auch ohne festen Gottesglauben mit der christlichen Botschaft von Frieden und Nächstenliebe etwas anfangen können. Mit dem selben Recht suchen Muslime in Schwerin einen Ort, den sie aufsuchen können, um zusammen zu sein, um ihren Glauben zu leben oder auch nur, um sich der gemeinsamen Grundwerte zu vergewissern, die sich von den allseits akzeptierten christlichen Grundwerten viel weniger unterscheiden, als manche zu wissen glauben.
(Andreas Katz)
